Wartung von Feuerlöschern
Unsere sachkundigen Mitarbeiter bieten Ihnen eine professionelle Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher (alle Marken) direkt vor Ort an.
Wir überprüfen und warten Ihre Feuerlöscher gemäß DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher, DIN 41406/4, der Betriebssicherheitsverordnung für Feuerlöscher, den Prüf- und Füllvorschriften der jeweiligen Hersteller, sowie der Druckbehälterverordnung (Dauerdruckfeuerlöscher). Nach Abschluss der Prüfung / Wartung werden die von uns überprüften Feuerlöscher von unserem Kundendienst durch einen Instandhaltungsnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Sie erhalten einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Prüfung und Wartung sämtlicher Feuerlöscharten:
Enthaltene Löschmittel:
Wir warten Ihre Feuerlöscher nach folgenden Normen und Richtlinien:
Feuerlöscher sind unverzichtbar bei der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes und müssen im Ernstfall einwandfrei funktionieren. Ein defekter Feuerlöscher kann im Brandfall Menschenleben kosten und Sachschäden in Millionenhöhe verursachen, soweit es nicht möglich ist den Entstehungsbrand rechtzeitig zu löschen. Durch die Überprüfung und Wartung Ihrer Feuerlöscher übernehmen wir die Gewährleistung über die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit Ihrer Feuerlöscher. Bitte beachten Sie dabei, dass eingesetzte Feuerlöscher umgehend instand gesetzt werden müssen.
Unser Kundendienst ist täglich zur Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern in Baden Württemberg unterwegs. Mit einigen qualifizierten Vertriebspartnern bieten wir Ihnen bundesweit eine preiswerte und kompetente Überprüfung, Wartung und Instandsetzung Ihrer tragbaren Feuerlöscher an.
Kundeninformation:
Wiederkehrende Prüfungen von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung ist novelliert worden und wird in der neuen Fassung zum 01.06.2015 wirksam.
Der neue Titel lautet: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV).
Wir möchten Sie mit dieser Kundeninformation über die Prüfungen nach BetrSichV informieren, die bei tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern notwendig sind.
Dabei haben wir die Instandhaltung dieser Geräte nach DIN 14406 Teil 4 (Stand September 2009) ausgeklammert und beschreiben die zusätzlichen Prüfungen nach BetrSichV.
Vorbemerkung:
(Auszug)
Im Sinne des § 1 der BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 4 „Druckanlagen“ Punkt 2.1.b und 6.13 sind tragbare und fahrbare Feuerlöscher überwachungsbedürftige Anlagen die wiederkehrend nach BetrSichV geprüft werden müssen. ...
Dokumentation der Prüfungen nach BetrSichV
Feuerlöscher werden im Sinne der BetrSichV als überwachungsbedürftige Anlagen betrachtet. Die Dokumentation der Prüfungen erfolgt daher nach den Vorgaben des § 17 BetrSichV. ...
Unsere Berichte enthalten:
Übersicht Standorte Feuerlöscher
Übersicht zum Feuerlöscher
Visualisierung im Plan